Der Kaufinteressent verpflichtet sich, das Fahrzeug selbst und ausschliesslich zur Probefahrt zu verwenden. Das Fahrzeug wird für maximal 30 Minuten zur Verfügung gestellt. Längere Probefahrten müssen vorgängig separat und schriftlich vereinbart werden.
Der Kaufinteressent haftet vollumfänglich für unsorgfältigen Gebrauch, Beschädigungen und Kosten, für welche die Fahrzeugversicherung nicht aufkommt. Der Selbstbehalt beträgt bei Vollkasko CHF 1'000.00 und bei Haftpflicht CHF 500.00. Dies gilt ebenfalls für allfällige Regressforderungen der Versicherung.
Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Kaufinteressent verzichtet auf die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber der Garage Lüscher AG oder deren Angestellten, soweit gesetzlich zulässig. Er ist für die Einhaltung der Strassenverkehrsvorschriften verantwortlich und haftet für Verkehrsverstösse selbst.